DENK-MAL-12.-Immobilien
Andreas Löbig
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Grundvorrausetzung für die steuerlichen Effekte ist, dass der Bauträger erst mit den Modernisierungsmaßnahmen beginnt, wenn ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Die Höhe der AfA hängt überwiegend von der Größe der Sanierungskosten ab, diese wiederum wird in Art und Weise und der Höhe von der Denkmalbehörde genehmigt und entschieden.
Der restliche Kaufpreis unterteilt sich in Altbausubstanz und Grundstückskosten, der Altbauanteil kann zusätzlich bei Objekten vor 1924 (Baujahr) zu 2,5 % p.a. und nach 1924 zu 2 % p.a. abgeschrieben werden.